In einem Kurzbeitrag in der Unternehmerzeitung erläutere ich, warum Nachhaltigkeitskompetenz im Verwaltungsrat heute unabdingbar ist – und zwar sowohl in Unternehmen, die den gesetzlichen nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz- und Sorgfaltspflichten unterliegen (Art. 964a ff., 964d ff. und/oder 964j ff. OR), als auch in allen anderen Unternehmen.
Verfügt der Verwaltungsrat – als Gesamtgremium – nicht über das erforderliche Wissen und die notwendigen Erfahrungen im Bereich «Nachhaltigkeit», sollte das Gremium um eine Person mit den entsprechenden Kompetenzen erweitert werden. Zudem helfen Weiterbildungsangebote den Mitgliedern des Verwaltungsrates, den Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie anderen mit Nachhaltigkeitsaufgaben betrauten Personen, die nachhaltigkeitsbezogenen Pflichten, Herausforderungen und Aufgaben eines schweizerischen Unternehmens besser zu verstehen, und zeigen auf, wie rechtliche wie strategische Nachhaltigkeits- und ESG-Themen professionell behandelt werden.
Solche Weiterbildungsangebote gibt es an Universität St.Gallen, wo ich seit einigen Jahren als Dozent unterrichte, beispielsweise im jährlich durchgeführten Weiterbildungsmodul «Nachhaltigkeit (ESG) für Kontroll- und Supportfunktionen». Die nächste Durchführung findet vom 19. bis zum 23. Januar 2026 statt. Weitere Informationen gibt es hier.

